ClassicIndex Category: Gutachter
Im gesamten Fahrzeugspektrum werden alle Fahrzeuge, welche mindestens 30 Jahre alt sind als OLDTIMER bezeichnet. In den meisten Fällen handelt es sich um Sammlerstücke, welche durch ihre Eigentümer oftmals in kleinster Feinstarbeit restauriert werden, ohne die Originalität zu verfälschen.
In solchen Fällen werden wir beauftragt, die OLDTIMER zu begutachten und deren derzeitigen Wert zu ermitteln. Als YOUNGTIMER wurden bisweilen Fahrzeuge zwischen 20 30 Jahren bezeichnet. Nach heutiger Rechtslage wird diese Definition jedoch oberflächlicher getroffen und bezeichnet alle älteren Fahrzeuge als YOUNGTIMER, welche noch nicht als Oldtimer gewertet werden.
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