Kampagne eines Rechtspopulisten
Berlin (ted). Die Europäische Union schafft keinen Reglungen, nach denen Oldtimer verschrottet werden müssen. Darauf weist der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller hin. Er ist Vorsitzender des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss.
Die Falschmeldung geht offenbar auf den Ehemann einer AfD-Abgeordneten im Bundestag zurück, wie Müller in einer Mitteilung schreibt. Die EU verfolge gegenteilige Ziele. Im Entwurf zur Neugestaltung der EU-Altfahrzeug-Richtlinie gehe es anders als von dem Abgeordneten behauptet um den Erhalt von Oldtimern. „. Es wird gezielt Stimmung gegen die EU gemacht“, schreibt Müller.
Das in den Fake-News-Beiträgen absichtlich grobe Entstellen der Inhalte des europäischen Papiers basiere auf der rein politisch motivierten Panikmache des Verfassers, schreibt Müller.
Die Verfasser des Verordnungsentwurfs klammerten bewusst Oldtimer aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie aus, schreibt Müller. Sie hätten historische Fahrzeuge im Kapitel 1, Artikel 2, Nr. 2d explizit in die Ausnahmen aufgenommen. Die Oldtimerszene bringe sich von Beginn konstruktiv in die Erarbeitung des Vorschlags ein.
Für Müller ist die Definition historischer Fahrzeuge im Verordnungsentwurf noch zu eng gefasst. „Zu überarbeiten sind etwa auch Regelungen zu Ersatzteilen oder enthaltende bürokratische Hürden“, schreibt Müller. „Aber daran arbeiten wir weiter gemeinsam und abgestimmt auf nationaler und europäischer Ebene und so lange die Debatten zum Vorschlag in den europäischen Gremien geführt werden.“ Das werde auch im kommenden Kalenderjahr der Fall sein.
Niemand müsse die Verschrottung seines Liebhaberfahrzeugs auf Grundlage der noch final zu gestaltenden Verordnung befürchten, versichert Müller. Abgeordnete der AfD-Fraktion seien bei der Diskussion zum Thema im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag anwesend, hätten sich inhaltlich aber nicht beteiligt.
Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2023 den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG“ [COM (2023) 451 final] veröffentlicht. Die Überarbeitung der Verordnung zielt darauf ab, die Ressourcen zu schonen und die Rohstoffe der Automobilindustrie effizienter zu nutzen. Die Wiederverwertung von Fahrzeugen soll nachhaltig verbessert werden. Historische Fahrzeuge sind von der Verordnung ausgenommen.