Geblitzt im Bulli – Wie man Bußgeldbescheide überprüfen kann

Vor über 70 Jahren wurde der VW-Bus erfunden. Bis heute ist er für viele ein treuer Begleiter in unterschiedlichen Lebenssituationen. Der erste Prototyp des Busses wurde 1948 gebaut. Zwei Jahre später rollte die erste Serienfertigung des Modells T1 vom Produktionsband in Wolfsburg. Die Technik wurde größtenteils vom VW-Käfer übernommen. Ein 25 PS starker Motor im Heck machte ihn robust und mit 80 km/h Höchstgeschwindigkeit schnell genug für die damalige Zeit. Ende der 1950er Jahre stand der erste Radar-Bus auf seinen Rädern.

Schon früh Bulli genannt, war der vielseitige und anspruchslose Wagen ein voller Erfolg. VW entwickelte verschiedenste Versionen von dem Bus. So gab es beispielsweise Krankenwagen sowie Modelle für die Polizei, Post und Feuerwehr. In den 50er-Jahren ging nicht nur der VW-Bus an den Start, sondern auch der erste Blitzer Deutschlands. Fehlerfrei waren und sind die Geräte jedoch bis zum heutigen Tage nicht.

Mittlerweile gibt es Dienste wie Geblitzt.de, mit denen man Bußgeldvorwürfe schnell und einfach prüfen lassen kann. Damals war der Bedarf allerdings noch nicht so groß. Zunächst gab es 1959 nur ein Radarmessgerät in ganz Deutschland. Aber auch hier feierte der Bus schnell Erfolge und wurde bald zum Blitzer-Bulli für die Polizei umfunktioniert.

Fast eine Dekade nach der Inbetriebnahme des ersten Blitzers im Jahr 1967 gab es dann die zweite Generation des VW-Busses T2 auf den Markt. Das Modell mit der Schiebetür an der Seite, insbesondere die Campingvariante, ist bis heute sehr beliebt. Der Bulli entwickelte sich langsam, aber sicher in den Sechziger- und Siebzigerjahren zum Symbol der Hippiekultur und Flower-Power-Bewegung. Blitzer-Bulli, Hippiegefährt und Postwagen – das zeigt, wie viele Zielgruppen das Gefährt erreichte.

Optisch und technisch hatte schon der T3 aus dem Jahr 1979 seinen Vorgängern einiges voraus. Ein neues Kapitel begann aber erst 1992 mit dem T4. Dieser hatte einen wassergekühlten Frontmotor, der viele Vorzüge mit sich brachte. Mehr auf Komfort gesetzt wurde dann beim T5, den es inzwischen auch als Businessversion gibt. Bis heute ist der VW-Bus ein allseits beliebtes Auto, das besonders Familien und Reisenden viel Platz und Stauraum bietet.

Der VW-Bus ist heute ein anderer als der in den 50er-Jahren, die Ausreden in Verkehrskontrollen sind aber noch die gleichen. „Meine Frau muss ins Krankenhaus“, galt weder damals noch heute, denn um die Straßenverkehrsordnung kommt niemand herum. Im Falle eines Verstoßes können Bußgelder, Fahrverbote und Punkte in Flensburg drohen. Sollte die Polizei einen Fahrer beispielsweise mit dem Handy am Steuer erwischen, drohen ein Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Bei einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern kommen sogar zwei Punkte, 150 Euro sowie ein Fahrverbot auf den Betroffenen zu.

Fehler im Bußgeldverfahren

Verkehrsteilnehmer, die einen Bußgeldbescheid erhalten, müssen aber nicht gleich verzagen. Nicht selten werden Verfahren eingestellt, weil ein Fehler aufgetreten ist. Fehlerhafte Aktenzeichen, eine falsche Beschilderung, ein falsch positionierter oder nicht ordnungsmäßig geeichter Blitzer sind nur einige der zahlreichen Fehlerquellen. Daher ist es sinnvoll, die Bußgeldvorwürfe immer prüfen zu lassen. 14 Tage hat der Betroffene Zeit, Einspruch gegen den Bußgeldvorwurf einzulegen.

Bußgeldvorwürfe über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.